Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub

Arbeitnehmer*innen können sich für Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie für Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement vom Arbeitgeber freistellen lassen.
Entsprechende Veranstaltungen müssen staatlich anerkannt sein (zuständig ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein, IB.SH).
Anerkannte Veranstaltungen finden Sie in der Datenbank des Landes.
Antworten auf häufig gestellte Fragen lesen Sie auf der verlinkten Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Beratung für Weiterbildungsinteressierte
Sie möchten sich weiterbilden und wünschen eine Beratung zum Thema Bildungsfreistellung? Bitte wenden Sie sich an die Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein: https://weiterbilden-sh.de/angebot-und-kontakt/
Beratung für Veranstalter
Bei Fragen zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
0431 9905-1111
bildungsfreistellung@~@ib-sh.de
Bildungsfreistellung IB.SH