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Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub

Arbeitnehmer*innen können sich für Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie für Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement vom Arbeitgeber freistellen lassen.

Entsprechende Veranstaltungen müssen staatlich anerkannt sein (zuständig ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein, IB.SH). 
Anerkannte Veranstaltungen finden Sie in der Datenbank des Landes.

Antworten auf häufig gestellte Fragen lesen Sie auf der verlinkten Seite des Landes Schleswig-Holstein.

Sie möchten sich weiterbilden und wünschen eine Beratung zum Thema Bildungsfreistellung? Wenden Sie sich bitte an:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
24091 Kiel
Telefon: 0431 9905-1111

Email: bildungsfreistellung@~@ib-sh.de
Internet: Bildungsfreistellung IB.SH