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Bundesweite Fördermöglichkeiten

1. Förderprogramm Kultur macht stark II

Kultur macht stark II ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche fördert. Dazu wurden Partnerschaften mit Verbänden, Vereinen und anderen Organisationen geschlossen, die als Förderer oder Initiativen auftreten. Förderer sind Erstempfänger der Fördergelder und vermitteln diese an Letztempfänger auf der lokalen Ebene. Initiativen hingegen sind selbst Letztempfänger der Mittel.

 

2. Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Stiftung hat verschiedene Förderprogramme sowie eine Datenbank über aktuelle Fördermöglichkeiten von anderen Institutionen:
www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/; z.B.

Das DSEE hat zu dem ihre Förderdatenbank neu konzipiert und baut diese kontinuierlich weiter aus. Ergänzt wird das Angebot mit digitalen Informationsver- anstaltungen, in denen einzelne Antragsverfahren vorgestellt werden.

3. Aktion Mensch

Aktion Mensch bietet Förderprogramme zu den Lebensbereichen Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Förderfähig sind Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderung, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie Menschen in sozialen Schwierigkeiten, die von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, Kirchen und Genossenschaften durchgeführt werden.

 

4. Deutsches Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus verschiedenen Förderfonds Projekte zu den Themen Kinderrechte und Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur und kulturelle Bildung, Beteiligung und Integration von Flüchtlingskindern sowie gesunde Ernährung. Dabei sollen Kinder und Jugendliche in möglichst vielen Bereichen des Projekts mitwirken. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche in Unterstützung einer volljährigen Person, Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften und Bürgerinitiativen.

 

5. Allianz Umweltstiftung

Die Allianz Umweltstiftung fördert Natur- und Umweltprojekte in den Förderbereichen Umwelt- und Klimaschutz, Leben in der Stadt, nachhaltige Regionalentwicklung, Biodiversität und Umweltkommunikation. Die Projekte sollen neben Umweltaspekten auch den Menschen und seine Bedürfnisse einbeziehen. Weiterhin sollen sie nachhaltig und modellhaft sein und Umwelt mit sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen.

 

6. Fonds Sozikultur e.V.

Der Fonds Sozikultur fördert im Rahmen einer Allgemeinen Projektförderung modellhafte soziokulturelle Projekte mit Bedeutung für die demokratische Kulturentwicklung in Deutschland. Dadurch sollen die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und ihre aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gestärkt werden. Eine Förderung kann bis zum 2. Mai und 2. November jedes Jahres von Initiativen, Vereinen, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden.

 

7. Starthilfe - Förderung der Stiftung Mitarbeit

Die Starthilfe der Stiftung Mitarbeit soll jungen Vereinen, bürgerschaftlichen Initiativen und kleinen Organisationen auf lokaler Ebene als Anschubfinanzierung dienen. Die Mikroförderung kann für die Bereiche Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und außerschulische Bildung beantragt werden und ist in der Regel auf 500,00 Euro begrenzt.

 

8. Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung

Mit ihrem Aufholpaket Kulturelle Bildung für junge ukrainische Geflüchtete fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung gemeinsam mit ihren Mitgliedern Projekte, die Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen, Freude bringen, Ankommen ermöglichen und kulturelle Teilhabe und Engagement unterstützen.
Weitere Infos hier.