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Soziale Strafrechtspflege

Wenn Sie sich ehrenamtlich in der sozialen Strafrechtspflege engagieren möchten, erwartet Sie eine sinnstiftende Aufgabe mit großer gesellschaftlicher Bedeutung.

Ihr Einsatz besteht darin, straffällig gewordenen Menschen mit Respekt, Offenheit und ohne Vorurteile zu begegnen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Tat, sondern der Mensch als Ganzes – mit seiner individuellen Lebensgeschichte, seinen Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ziel Ihres Engagements ist es, dort zu unterstützen, wo Hilfe gebraucht wird, und die Betroffenen auf ihrem Weg in ein eigenverantwortliches und straffreies Leben zu begleiten. Durch Ihre Hilfe unterstützen Sie die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und wirken aktiv daran mit, Rückfälle zu verhindern. Ihr Einsatz kommt somit nicht nur den betreuten Personen zugute, sondern stärkt auch langfristig die Sicherheit und das Miteinander in der Gesellschaft.

Grundlage für ehrenamtliche Angebote in der sozialen Strafrechtspflege ist das zum 01.07.2022 in Kraft getretene Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOGSH). Das ResOG SH sieht in § 33 ausdrücklich vor, dass neben hauptamtlichen Fachkräften auch ehrenamtlich Mitarbeitende in den verschiedenen Leistungsbereichen beteiligt werden, sofern dies der Resozialisierung der Probandinnen und Probanden dient.

Resozialisierung wird als wechselseitiger Prozess zwischen der Gesellschaft und den Probandinnen und Probanden und als Teil des lebenslangen Sozialisationsprozesses betrachtet.

Nicht nur die Probandinnen und Probanden müssen auf die Rückkehr in die Gesellschaft vorbereitet werden; diese muss ihrerseits bereit sein, sie aufzunehmen. Bürgerschaftliches

Engagement kann gerade an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und straffällig gewordenen Menschen einen wichtigen Resozialisierungsbeitrag leisten und in die Gesellschaft hineinwirken. Ehrenamtlich Mitarbeitende können für Probandinnen und Probanden im Sinne des ResOG SH Wege der Teilhabe ebnen und lassen damit auch „die Gesellschaft an der Resozialisierung von straffälligen Menschen teilhaben“, in dem die Lebenswelten von Straffälligen erfahrbar gemacht werden und so Vorurteilen und Ausgrenzungsprozessen entgegengewirkt werden kann (vergl. Morick; S. 263).

Ziel ist es, straffälligen Menschen unvoreingenommen zu begegnen sowie individuelle Unterstützung dort zu leisten, wo Probandinnen und Probanden sie zur Alltagsbewältigung und straffreien Lebensführung brauchen. Auf dieses Weise wird auch ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Straftaten und zum Opferschutz geleistet.

(Quelle.
§§ 33, 34 ResOG SH; Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Freien Straffälligenhilfe und von Maßnahmen des Opferschutzes i.V.m. den Standards der Leistungserbringung ehrenamtlicher Angebote nach § 38 des ResOG)

Kontakt/Ansprechpersonen für Bürgerinnen und Bürger:

Aus- und Fortbildungsangeboten

  • Grundausbildung für die Mitarbeit im Ehrenamt in den Leistungsbereichen des ResOG SH
    Ausbildungsinhalte u.a.: Überblick über gesetzliche und theoretische Grundlagen, Kommunikationsstrategien, Reflexion der eigenen Rolle, Rechtsfolgen von Straftaten, Arten und Formen der Strafvollstreckung, Institutionen der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Jugendanstalten, Jugendarrestanstalten) und deren Zuständigkeiten im Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, Überblick über Einrichtungen und Angebote der Straffälligenhilfe, Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz.

  • Wechselnde Fortbildungsangebote, Austauschtreffen bzw. Fallbesprechungen für aktive Ehrenamtliche
    Weitere Informationen geben die o.g. Ansprechpersonen.

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