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Zivilgesellschaft und Jahressteuergesetzes 2024

  • Erstellt von Hans Brüller

Im Juli 2024 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Er enthält auch Veränderungen des Rechtsrahmens der Zivilgesellschaft. So sollen gelegentliche Äußerungen von steuerbegünstigten Organisationen zu tagespolitischen Themen außerhalb ihrer Satzung ausdrücklich erlaubt sein. Zum anderen heißt es auf S. 94: “Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird abgeschafft.”
(Quelle: BBE)

Referentenentwurf vom Juli 2024