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Richtlinie über Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements veröffentlicht

  • Erstellt von Hans Brüller

Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat die Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Förderfähig sind die anteiligen Personal- und Sachausgaben für Projekte mit innovativem Charakter in Schleswig-Holstein, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen. 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite hier.