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Neu: Aufwandspauschalen und Gemeinnützigkeitsrecht - Beschluss des Jahressteuergesetzes

  • Erstellt von Hans Brüller

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschloss am 9. Dezember auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (19/22850). Die von der Koalition eingefügten Änderungen betreffen auch die Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen.

So wird die sogenannte Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht.

In den Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen werden die Zwecke Klimaschutz, Freifunk, und Ortsverschönerung aufgenommen. Der Bundestag und Bundesrat haben das Gesetzin zwischen beschlossen.

Jahressteuergesetz 2020