Das Land Schleswig-Holstein teilt mit, dass die Richtlinie für Integration, Teilhabe und Zusammenhalt zwar am 31.12.2021 ausgelaufen ist, aber die lokalen Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenhalt (MaTZ) werden in einer eigenständigen Richtlinie weitergeführt.
Nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) gewährt das Land Schleswig-Holstein Zuwendungen als freiwillige Leistung für auf Integration und aktive Teilhabe ausgerichtete Maßnahmen auf lokaler Ebene.
Ziel der Förderung ist es, auf lokaler, ggf. auch überörtlicher Ebene ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu fördern und die Arbeit von Organisationen von Migrantinnen und Migranten zu stärken und sichtbarer zu machen.
Grundsätzlich hat sich an den Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenhalt nicht viel verändert, wie mitgeteilt wird. Allerdings wurden die Themenfelder
- Erhöhung der Sichtbarkeit des Engagements für Migrantinnen und Migranten
- Kooperationsprojekte, die zu einer (stärkeren) Zusammenarbeit zwischen einer Kommune und einer oder mehrerer örtlicher Organisationen von Migrantinnen und Migranten führt.
ergänzt. Darüber hinaus wurde die Mindestantragssumme von 15.000 Euro auf 10.000 Euro herunter gesetzt, um noch mehr Antragsteller zu ermutigen, Anträge zu stellen.
Die Projekte im Jahr 2022 sollten spätestens zum 01.07.2022 starten. Eine Antragstellung sollte grundsätzlich bis zum 15.05.2022 erfolgen, mindestens aber sechs Wochen vor Projektbeginn.