Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Grüne haben im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag zur Seniorenpolitik eingereicht. Dabei geht es u.a. auch um ehrenamtliche Tätigkeiten im Ruhestand.
Das übergeordnete Ziel des Antrags ist eine dauerhafte Sicherung der Lebensqualität aller älterer Menschen in Schleswig-Holstein, also eine Gewährleistung physischer, psychischer, sozialer und materieller Bedürfnisse. So setzen sich die Fraktionen u.a. für eine angemessene medizinische Versorgung im Krankheits- und Pflegefall unter Rücksichtnahme individueller Gegebenheiten ein. Partizipation, etwa durch Barrierefreiheit und das Bereitstellen vielfältiger Angebote zur Freizeitgestaltung, stellt eine weitere Säule des Antrages dar, ebenso wie die gezielte Förderung des Miteinanders – auch mit anderen Generationen – um soziale Isolation im Alter vorzubeugen.
Weitere relevante Aspekte des Antrages beinhalten eine auf Senior*innen zugeschnittenen Ausbau der Digitalisierung, ehrenamtliche Tätigkeiten im Ruhestand und die Gestaltung von Wohnraum. Dieser solle laut Antrag bezahlbar und mit körperlichen Einschränkungen älterer Menschen kompatibel sein.
Eine Umsetzung der Forderungen kann voraussichtlich nur dann gelingen, wenn alle beteiligten politischen Institutionen mitwirken, sodass neben dem Landtag Schleswig-Holsteins auch die Kommunen, Fachleute aus dem geriatrischen Bereich und weitere Organisationen und Verbände gefragt sind. „Eine eng mit der Engagement- und Präventionsstrategie, sowie weiteren Politikfeldern, verzahnte Seniorinnen- und Seniorenpolitik ist entscheidend dafür, wie wir in einer älter werdenden Gesellschaft generationsübergreifend gut zusammenleben können“, werden die Antragssteller Werner Kalinka (CDU) und Jasper Balke (Grüne) zitiert.
Auch die anderen Landtagsfraktionen haben bereits eine Woche vor den Regierungsfraktionen einen vergleichbaren Antrag gestellt. In Detailfragen gehen diese allerdings auseinander. Die Opposition (bestehend aus SPD, FDP und SSW) strebt die Erarbeitung einer „zukunftsweisenden und partizipativen Landesstrategie Seniorinnen- und Seniorenpolitik für Schleswig-Holstein“ an. Den Regierungsfraktionen genügt dagegen eine Befassung in Ausschüssen. Dabei soll auch das Altenparlament – formal ebenfalls ein Ausschuss des Landtages – stärker einbezogen werden.
Was dies konkret für die Senior*innenpolitik Schleswig-Holsteins bedeutet, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.
Beide Anträge können Sie auf der Seite zur entsprechenden Berichterstattung durch den schleswig-holsteinischen Landtag nachlesen.
(Quelle: DISW, Deutsches Institut für Sozialwirtschaft)