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Landesregierung engagiert sich mit Qualifizierungsoffensive für den Sport

  • Erstellt von Hans Brüller

Schleswig-Holsteins Sportvereine boomen. Erstmals seit 2013 meldete der Landessportverband zum Jahresbeginn wieder mehr als 800.000 reguläre Mitgliedschaften. Gleichzeitig klagen die Vereine über zu wenige Übungsleitende und Trainerinnen und Trainer. Hier steigt die Landesregierung nun mit einer neuen Qualifizierungsoffensive ein.

Das Innenministerium fördert künftig die Kurse für Fachqualifizierungen, Basisqualifizierungen und Lizenzausbildungen in allen Sportarten in voller Höhe. Interessierte können die Kurse damit kostenlos bei den Verbänden belegen. Das gab Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zum „Tag des Sports“ am 7. September 2025 in Kiel bekannt.

„Unsere Kinder und Jugendlichen von heute könnten die Olympioniken von morgen sein. Wenn wir uns für Olympia fit machen wollen, brauchen wir durch den Boom an neuen Mitgliedern dringend mehr qualifiziertes Personal in den Sportvereinen und Verbänden“, sagte die Innenministerin. „Wir nehmen den Interessierten jetzt die teilweise große Hürde der Kosten für diese Qualifizierungen.“ In der Folge könnten mehr Kinder und Jugendliche qualifiziert angeleitet und zugleich auch mehr Talente entwickelt und erkannt werden, ergänzte die Ministerin. Weiterhin werde dadurch das Ehrenamt in den Vereinen deutlich spürbar gestärkt.

Die Präsidentin des Landessportverbandes, Barbara Ostmeier, freut sich über die Förderung des Innenministeriums: „Diese neue Förderung ist ein wichtiger Impuls für die Stärkung des Ehrenamtes im Sport in Schleswig-Holstein. Sie untermauert die Bedeutung von Aus- und Fortbildung als wesentlicher Schlüssel für ein erfolgreiches freiwilliges Engagement. Ich nehme dieses Förderungsprogramm als wichtiges Signal der Anerkennung der fachlichen und überfachlichen Qualifizierungsangebote in unseren Verbänden wahr. Es ist ein weiterer Baustein zur Stärkung des Sportlandes Schleswig-Holstein.“

Das Innenministerium fördert nur die Kosten, die die Verbände bisher für die Kurse erhoben haben, um Preissteigerungen aufgrund der Förderung entgegenzuwirken. Auch wenn bestehende Lizenzen aufgrund sportfachlicher Vorgaben verlängert werden müssen, werden diese Kosten gefördert. Die Anträge können nur Kreis- und Stadtsportverbände, Sportfachverbände und der Landessportverband stellen, nicht einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer.

Die entsprechende Richtlinie wird voraussichtlich Anfang Oktober im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese Richtlinie und das digitale Antragsformular stehen im Sportland-Auftritt im Landesportal unter schleswig-holstein.de – Sportland - Förderung ab sofort zur Verfügung.

Menschen stehen in Reihen auf einem Sportplatz und betreiben eine Sportübung.