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Kulturvereine können Fördermittel beantragen

  • Erstellt von Hans Brüller

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur unterstützt Kulturakteurinnen und -akteure bei grundlegenden Veränderungsprozessen. Aus dem Fördertitel für Spartenübergreifende Kulturprojekte können jetzt auch Vorhaben gefördert werden, die im Zusammenhang mit der Klima- und Energiekrise stehen. Antragsberechtigt sind Institutionen, Vereine aber auch Gruppen von Künstlerinnen oder Künstlern. Kultur-Staatssekretär Guido Wendt sagte am 26. April in Kiel: „Wir fördern gezielt Projekte von Kultureinrichtungen, die der Umsetzung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz dienen. Damit wollen wir auch die Kunst und die Kultur in ihrer Funktion als Multiplikator und als Vorbild in diesem Bereich unterstützen.“

Die Projekte können zum Beispiel innovative Ansätze in der Verbindung von Kultur und ökologischer Nachhaltigkeit entwickeln und dabei idealerweise Bestandsaufnahmen, etwa des CO₂-Fußabdrucks einer Institution, mit internen Veränderungsprozessen und einer kreativen Kommunikation der Prozessergebnisse verbinden. Dabei sollen die Projekte auch der Stärkung von Strukturen der Kultur insbesondere in ländlichen Räumen dienen, etwa durch eine Vernetzung von Kulturakteuren untereinander sowie mit dem Kulturpublikum. Die Projekte sollen im Jahr 2023 umgesetzt werden. Rund 100.000 Euro stehen zur Verfügung. In begründeten Fällen sind auch mehrjährige Projekte und Konzeptionsphasen förderfähig. Anträge können aus einer oder mehreren Sparten kommen und noch bis zum 1. Juni 2023 eingereicht werden: Eine Kofinanzierung ist erforderlich.

Antragsformulare befinden sich auf der Internetseite des Landes unter:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung_node.html