Die Kommunen in Schleswig-Holstein können ab dem kommenden Jahr den ehrenamtlich Tätigen in der Kommunalpolitik, wie beispielsweise ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, deutlich höhere Entschädigungen zahlen. Das Innenministerium hat die entsprechende Verordnung in dieser Woche angepasst. Danach steigen die möglichen Höchstsätze ab dem 01. Januar 2026 um insgesamt 75 Prozent, so teilt das Innenministerium mit.
„Damit geben wir den Kreisen, Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum, um das kommunale Ehrenamt zu stärken“, erklärt Innenministerin Magdalena Finke. „Die Anhebung um 75 Prozent muss dabei nicht ausgereizt werden. Natürlich muss vor Ort die aktuelle Haushaltslage berücksichtigt werden. Aber wir wollen mit dieser deutlichen Anhebung ein Signal setzen und die mögliche Höhe der Entschädigungsleistungen anpassen, da Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich bislang unter dem Durchschnitt lag. Ich bin den regierungstragenden Fraktionen dankbar, dass sie einen entsprechenden Vorstoß unternommen hatten.“
Eine regelmäßige Erhöhung der Höchstsätze wäre eigentlich zum 01. Dezember 2025 erfolgt. Diese hätte sich am Verbraucherpreisindex orientiert und bei knapp 20 Prozent gelegen. Um nicht innerhalb kurzer Zeit zweimal die Verordnung zu ändern und für unnötigen Verwaltungsaufwand zu sorgen, wird die turnusmäßige Erhöhung mit der außerplanmäßigen Anhebung gleichzeitig vollzogen, sodass die Erhöhung insgesamt bei 75 Prozent liegt.
Das Innenministerium ist gemäß § 135 der Gemeindeordnung (GO) ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen zu treffen über die Gewährung von Entschädigungen für Ehrenbeamtinnen und -beamte, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Die Verordnung kann insbesondere Höchstbeträge für diese Entschädigungen festlegen.
