Wer sich ehrenamtlich oder nebenberuflich für die Gesellschaft engagiert, soll mehr steuerliche Vorteile bekommen. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, mit dem die steuerlich absetzbare Übungsleiterpauschale von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr steigen soll. Die Ehrenamtspauschale soll von aktuell 840 auf 960 Euro angehoben werden.
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de)