Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu am 20. Dezember 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drucksache 20/9874) vorgelegt.
Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Das will die Bundesregierung nun ändern: Menschen unter 27 Jahren sollen Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Dieser muss gleichwohl mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Zudem wird dadurch kein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit geschaffen, das heißt alle Beteiligten müssen einverstanden sein.