Die künftige Bundesregierung, gebildet von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP, hat am 24. November 2021 den Koalitionsvertrag vorgestellt. Wie das BBE schreibt, will sie danach "eine EU […], die ihre Werte und ihre Rechtstaatlichkeit nach innen wie außen schützt und entschlossen für sie eintritt" (Seite 130, Zeilen 4394 ff.). Die großen Herausforderungen "Klimawandel, Digitalisierung und Bewahrung der Demokratie" sollen im Rahmen einer demokratisch gefestigteren, handlungsfähigeren und strategisch souveräneren Europäischen Union gelöst werden (Seite 131, Zeilen 4341 ff.). Die Zukunft der Europäischen Union soll über die "Konferenz zur Zukunft Europas" unter Beteiligung auch der Zivilgesellschaft in einen »verfassungsgebenden Konvent" (Seite 131, Zeilen 4424 ff.) münden, mit dem Ziel einer "Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat" auf Basis der Grundrechtecharta. Gestärkt werden soll das Europäische Parlament, etwa das parlamentarische Initiativrecht. Systematische Rechtsstaatverletzungen sollen mit den Instrumenten des Rechtsstaats stärker geahndet und dabei die Urteile des Europäischen Gerichtshofs durchgesetzt werden (Seite 132, Zeilen 4450 ff.). Auch sollen Rechtsstaatsberichte mit länderspezifischen Empfehlungen fortentwickelt und Desinformation, Fake-News, Propaganda sowie Manipulationen besser bekämpft werden. Das zivilgesellschaftliche Engagement soll "durch die Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit über Grenzen hinweg" gefördert werden. Ebenso will die Koalition "EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen, die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten vereinfachen und so grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen EuGH-konform erleichtern". (Seite 133, Zeilen 4469 ff.).