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Angriffe auf Ehrenamtliche - jetzt Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

  • Erstellt von Hans Brüller

In der 1137. Sitzung des Bundesrats am 20. Oktober 2023 wurde beschlossen einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz gemeinnütziger Tätigkeit an die Bundesregierung weiterzuleiten. Diesen hatte das Land Bayern am 21. September 2023 in die Länderkammer eingebracht. Hintergrund ist die Zunahme von Angriffen auf Ehrenamtliche, insbesondere in den sicherheitsrelevanten Ehrenämtern wie zum Beispiel bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz. Ebenso sind ehrenamtliche Schiedsrichter*innen beispielsweise im Amateurfußball betroffen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die allgemeinen Vorschriften zur Strafzumessung in §46 des Strafgesetzbuchs um einen entsprechenden Passus ergänzt und deutlich gemacht werden, dass die Gesellschaft Straftaten gegen gemeinnützig Tätige nicht duldet. (Quelle: BBE)

Beschlussdrucksache beim Bundesrat