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GEMA

Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger haben sich in der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zusammengeschlossen. Als Verwertungsgesellschaft vertritt die GEMA weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden – so u.a. bei allen öffentlichen Veranstaltungen, im Internet oder bei der Vervielfältigung auf (ton)Träger. Als Musiknutzer*innen müssen in jedem Fall Gebühren bezahlt werden.

Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Statt als Musiknutzer*in sich an jeden einzelne*n Urheber*in zu wenden, ist dies zentral über die die GEMA möglich.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Website der GEMA.