Rechtliches
Absicherung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe
Absicherung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe über die Ehrenamts-Versicherungen des Schleswig-Holstein
Als versichert gelten Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe, die sich in rechtlich unselbstständigen Strukturen in der Flüchtlingshilfe engagieren. Alle Informationen dazu hier.
Rechtsberatung

Die Rechtsberatung für gemeinnützige Träger und Vereine wird durch den UPJ e.V. vermittelt, ein Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger regionaler Mittlerorganisationen in Deutschland.
Es kann dort Rechtsberatung angefragt werden, z .B. zu Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsfragen, Datenschutz .
Da zwischen Verein und einer mitwirkenden Kanzlei vermittelt wird, ist das Verfahren zwar nicht völlig niedrigschwellig, dafür aber ist es kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie bei der UPJ Pro Bono Rechtsberatung.

Wie wir unter "Aktuelles" im März berichteten, haben zahlreiche Vereine Ende 2020 Gebührenbescheide vom Bundesanzeiger Verlag erhalten, der registerführenden Stelle für das Transparenzregister. Viele Vereine sind unsicher, wie sie mit den Gebührenbescheiden zum Transparenzregister umgehen sollen.
Im Juni 2021 haben nun Bundestag und Bundesrat eine Novelle des Transparenzregisters beschlossen. Am 1. Januar 2022 soll das Gesetz in Kraft treten, einige Vorschriften bereits am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Die Deutsche Stiftung für Engagement u d Ehrenamt (DSEE) informiert übersichtlich auf ihrer Seite über das Transparenzregister, die Hintergründe und die Bedeutung für Vereine sowie über etwaige Möglichkeiten zur Gebührenbefreiungen.