Wer als Pflegebedürftiger zu Hause lebt, hat gegenüber seiner Pflegekasse einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro. Dieser Betrag kann unter anderem eingesetzt werden zur Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Unterstützung durch Nachbarn. Die Nachbarschaftshilfe kann zum Beispiel bedeuten: Begleitung und Betreuung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, zu einem Seniorennachmittag, einem Cafébesuch oder bei einem Spaziergang.
Nach erfolgter Teilnahme erhält der/die Teilnehmende ein Zertifikat, welches als Qualifikationsnachweis bei der Pflegekasse und zur Vorlage beim Landesamt Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit dient. Es darf nur für ehrenamtliche Zwecke im Sinne der Einzelhilfe genutzt werden.
Anmeldung über die VHS oder der Angehörigenschule 040/25767450
E-Mail-Adresse: anmeldung@angehoerigenschule.de