Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Koalitionsvertrag 2025: Thema Ehrenamt

  • Erstellt von Hans Brüller

CDU/CSU und SPD haben sich am 9. April 2025 auf einen Koalitionsvertrag mit dem Titel “Verantwortung für Deutschland” geeinigt. Was ist zum Thema “Ehrenamt” geplant?

Ehrenamt taucht in folgenden Zeilen des Vertrages auf:

Zeilen 1486 - 1494

"Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
Wir werden die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro anheben. Wir werden die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro erhöhen. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert. Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro nehmen wir vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung aus. Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr, muss keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen."

Zeilen 1985 - 1993

"Ehrenamt entbürokratisieren
Wir bringen ein umfassendes Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement auf den Weg. Die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine werden wir vereinfachen und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen möglichst weitgehend von der Mehrwertsteuer befreien. Wir sorgen dafür, dass ehrenamtliches Engagement Freude bereitet und mehr Anerkennung erfährt. Daher schaffen wir einen „Zukunftspakt Ehrenamt“. Wir werden die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhöhen. Wir erhöhen ebenso die Freigrenze für den ehrenamtlichen sowie wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieb, vereinfachen das Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht und verbessern das Haftungsprivileg."

Zeilen 2094 - 2109

"Datenschutz entbürokratisieren
Wir reformieren die Datenschutzaufsicht und bündeln sie beim Bundesdatenschutzbeauftragten. Wir wollen unter Berücksichtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und im Rahmen des europäischen Rechts Lösungen entwickeln, um im Datenschutzrecht aufwändige Einwilligungslösungen für eine komfortablere Nutzung staatlicher Serviceleistungen durch unbürokratische Widerspruchslösungen zu ersetzen.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um gemeinsame Standards zu erarbeiten. Wir nutzen alle vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Auf europäischer Ebene wollen wir erreichen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Im Interesse der Wirtschaft streben wir eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten an. Sie soll dann Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit sein."

Zeilen 2248 – 2255

"Reform des Datenschutzes
Wir reformieren die Datenschutzaufsicht. Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um gemeinsame Standards zu erarbeiten. Wir nutzen alle vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen.

Im Interesse der Wirtschaft streben wir eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten an. Sie soll dann Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit sein."

Zeilen 2824 - 2834

"Urheberrecht

Im Urheberrecht sorgen wir für einen fairen Ausgleich der Interessen aller Akteure – Kreative, Wirtschaft, und Nutzer. Urheber müssen für die Nutzung ihrer bei der Entwicklung generativer KI notwendigerweise verwendeten Werke angemessen vergütet werden. Im digitalen Musikmarkt verpflichten wir Streamingplattformen, Kreative angemessen an den Einnahmen zu beteiligen. Wir sorgen für mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit bei der Nutzung kreativer Inhalte, insbesondere durch ein unabdingbares Recht auf eine regelgerechte Abrechnungsprüfung. Wir prüfen, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften wie der GEMA unter Wahrung der berechtigten Urheberinteressen praxisgerecht an die Belange von ehrenamtlichen und anderen nicht-kommerziellen Veranstaltern von zum Beispiel Weihnachtsmärkten oder Sommerfesten in Kindergärten angepasst werden können."

Zeilen 3050 - 3058

"Integration fördern
Deutschland als Einwanderungsland ist geprägt von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Wir wollen den sozialen Zusammenhalt stärken. Dabei kommt ehrenamtlichen Organisationen und Initiativen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine besondere Rolle zu, da sie Brücken bauen und den Zugang zu gesellschaftlichen Angeboten erleichtern. Integration muss weiterhin gefördert, aber intensiver als bisher eingefordert werden. Durch effiziente und zielgerichtete Angebote wollen wir bessere Startchancen für Bleibeberechtigte schaffen. Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wird fortgeführt und auskömmlich finanziert. Ergänzend verbessern wir die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Integration."

Zeilen 3769 bis 3793

"Staatsminister für Sport und Ehrenamt
Wir ernennen einen Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.

Ehrenamt
Unsere Gesellschaft wird vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Wir sorgen dafür, dass ehrenamtliches Engagement Freude bereitet und mehr Anerkennung erfährt.

Zukunftspakt Ehrenamt
Wir schaffen einen „Zukunftspakt Ehrenamt“. In diesem werden wir die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhöhen. Wir erhöhen ebenso die Freigrenze für den ehrenamtlichen sowie wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieb, vereinfachen das Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht und verbessern das Haftungsprivileg.

Attraktives Ehrenamt
Wir werden auch Möglichkeiten prüfen, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu machen und die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu verbessern. Für den Freiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr werden wir mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld zur Verfügung stellen. Zudem sollen Vereine als Bildungsort anerkannt werden, so dass Förderungen von Weiterbildungsangeboten für Übungsleiter und Trainer möglich sind.

Schutz des Ehrenamts
Wir stärken und schützen ehrenamtliches Engagement. Gerade in herausfordernden Zeiten gilt dies für die „Blaulicht-Familie“ sowie die Vereine und Verbände, die unsere Zivilgesellschaft zusammenhalten. Dazu gehört der weitere Ausbau der erfolgreichen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Wir werden den Schutz von Ehrenamtlichen verbessern. Kommunale Amts- und Mandatsträger tragen unseren Staat mit. Deshalb müssen wir sie unterstützen und schützen. Dazu gehört auch die Fortführung der bundesweiten Ansprechstelle zum Schutz für kommunale Amts- und Mandatsträger. Angriffe auf diejenigen, die uns unter anderem in Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten schützen, werden wir härter bestrafen und die Strafprozesse beschleunigen."

Zeilen 3822 - 3839

"Verlässlicher Partner der Kultur
Wir sind Kultureinrichtungen, Freier Szene und Breitenkultur ein verlässlicher Partner. Die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bringen wir zu einem erfolgreichen Abschluss. Sonderinvestitionen, an denen der Bund beteiligt ist, führen wir fort. Bauvorhaben beschleunigen wir durch vereinfachte Planungsprozesse und das Zuwendungsrecht entbürokratisieren wir. Wir stabilisieren die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes und aller acht Bundeskulturfonds. Wir systematisieren die Förderung fürdie Freien Künste und berücksichtigen bei der Bundesförderung Mindestgagen und Honoraruntergrenzen. National bedeutsame Kultureinrichtungen und -veranstaltungen unterstützen wir bei ihrer Entwicklung und Profilierung. Wir wollen den strategischen Austausch zwischen öffentlichen und privaten Kulturförderern intensivieren und Institutionen des kulturpolitischen Diskurses stärken. Die von uns geförderten Kulturangebote sind vielfältig und inklusiv. Wir setzen das Programm „Kultur macht stark“ fort und fördern den Ausbau kultureller Bildungs- und Vermittlungsangebote an Kultureinrichtungen. Öffentlichen Bibliotheken ermöglichen wir dieSonntagsöffnung und prüfen die Fortführung des KulturPasses. Das ehrenamtliche Engagement, zum Beispiel Brauchtum, Amateurkultur und -musik, werden wir gezielt stärken. Wir werden das Denkmalschutzsonderprogramm fortführen. Die vorbereitete Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes setzen wir zeitnah um. Die Digitalisierung des kulturellen Erbes und die digitale Transformation kulturellen Arbeitens brauchen zukunftssichere Förderung."

Zeilen 4577 - 4581:

"Staatsministerinnen und Staatsminister im Kanzleramt: 
Die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit, die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Kultur und Medien, die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Sport und Ehrenamt werden von der CDU gestellt. Der Staatsminister bzw. die Staatsministerin und Beauftragter der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird von der SPD gestellt."

Der Koalitionsvertrag muss von den verhandelnden Partein, ihren Mitgliedern bzw. Gremien, noch bestätigt werden.