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E-Rechnung ab dem 01.01.2025 - Was müssen Vereine jetzt wissen?

  • Erstellt von Hans Brüller

Ab 1.1.2025 kommt eine Pflicht zu E-Rechnungen – auch für Vereine können sich Veränderungen ergeben. Dies trifft auf Vereine zu, die einen umsatzsteuerpflichtigen Zweckbetrieb und/oder einen umsatzsteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Es gibt Ausnahmen zur E-Rechnungspflicht, z.B. bei Rechnungen an Endverbraucher und Privatpersonen sowie Übergangsregeln.

Mehr Informationen sind zu finden:

 

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