Ab 1.1.2025 kommt eine Pflicht zu E-Rechnungen – auch für Vereine können sich Veränderungen ergeben. Dies trifft auf Vereine zu, die einen umsatzsteuerpflichtigen Zweckbetrieb und/oder einen umsatzsteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.
Es gibt Ausnahmen zur E-Rechnungspflicht, z.B. bei Rechnungen an Endverbraucher und Privatpersonen sowie Übergangsregeln.
Mehr Informationen sind zu finden:
- Was zu beachten ist beantwortet das Bundesfinanzministerium unter:
Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 - Die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement (DSEE) hat die wichtigsten Information übersichtlich zusammengestellt unter:
E-Rechnung ab dem 01.01.2025 – Was müssen Vereine und gemeinnützige Organisationen jetzt tun? - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Darüber hinaus bietet die DSEE im Januar 2025 dazu eine Fortbildung mit einem Rechtsanwalt an:
#DSEEerklärt Online-Seminar: E-Rechnungen – wissen, was richtig ist / Termin 1 - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt