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Projektfördermittel für Veränderungen in der Kultur bis 31.3. beantragen

  • Erstellt von Hans Brüller

Das Kulturministerium vergibt Fördermittel für Kulturprojekte aller Sparten, die bedeutsame Veränderungen von Institutionen, Vereinen oder Künstler*innen-Gruppen zum Inhalt haben. Der Förderschwerpunkt liegt in 2024 auf Vorhaben, die auf mehr Diversität und kulturelle Teilhabe abzielen. Bevorzugt berücksichtigt werden ferner Projekte, die der Stärkung von Strukturen der Kultur in ländlichen Räumen dienen, etwa durch eine Vernetzung von Kulturakteuren untereinander sowie mit dem Kulturpublikum. Ziel ist es, Kulturakteurinnen und Kulturakteure bei grundlegenden Veränderungsprozessen zu unterstützen. Das teilte das Kulturministerium am 6. Februar in Kiel mit. 

Die eingereichten Vorhaben zur Transformation in der Kultur sollen in 2024 umgesetzt werden - in begründeten Fällen sind auch mehrjährige Projekte und Konzeptionsphasen förderfähig. Anträge können bis zum 31. März 2024 eingereicht werden.

Besonders förderungswürdig sind insbesondere solche Vorhaben, die sich an den Handlungsfeldern der neuen kulturpolitischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein orientieren und zur Erfüllung der dort formulierten Ziele beitragen (siehe Kulturpolitische Leitlinien).

Zum Verfahren
Antragsfrist ist der 31. März 2024. Eine Beratung vor Antragsstellung wird empfohlen (kulturfoerderung@~@bimi.landsh.de). Für die Anträge sollte das folgende Formular verwendet werden mit der Sparte „Transformation in der Kultur“.

 

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