Zum 1. September 2022 endeten die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Im DSEErechtstipp erfahren Sie, ob für euren Verein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.
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