In seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke die Einsetzung eines Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" gemäß § 55 der Geschäftsordnung des Bundestages beschlossen.
Für die Dauer der 20. Wahlperiode soll der Unterausschuss mit 13 Mitgliedern und 13 stellvertretenden Mitgliedern arbeiten. Er soll im Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes mitwirken und dabei besonders die Stärkung von demokratischen Strukturen und Beteiligungsformaten im Blick haben. Der Unterausschuss soll an der Erarbeitung einer neuen nationalen Engagementstrategie mitwirken sowie sich mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen befassen, die bürgerschaftliches Engagement und Demokratiepolitik betreffen. Schließlich soll er auch ausdrücklich, falls erforderlich, politische Initiativen vorbereiten. (Quelle: BBE)