Justizministerin Kerstin von der Decken hat am 13. Januar im Rahmen einer „Kick-Off-Veranstaltung“ zur Schöffenwahl 2023 für das Ehrenamt der Schöffin und des Schöffen geworben. In diesem Jahr werden die Schöffinnen und Schöffen gewählt, die für die Amtsperiode 2024 bis 2028 als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren in Schleswig-Holstein mitwirken. „Das Amt der Schöffin oder des Schöffen bietet nicht nur die einmalige Gelegenheit, hautnahe Einblicke in Kriminalfälle zu erhalten, sondern selbst vor Gericht über den Ausgang der Verfahren mitzuentscheiden. Diese ebenso spannende wie herausfordernde Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und Motivation, Interesse an seinen Mitmenschen und auch viel Geduld. Schöffin oder Schöffe zu sein ist also ein sehr wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt“, sagte die Ministerin.
Schöffinnen und Schöffen brauchen keine juristischen Vorkenntnisse. Der Rechtsstaat möchte ganz bewusst auch Menschen mit in die Entscheidungsfindung einbeziehen, die andere Berufs- und Lebenserfahrungen mitbringen. Zusammen mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern werden die Schöffinnen und Schöffen an den Verhandlungen teilnehmen und am Ende mit diesen das Urteil fällen. Verurteilung oder Freispruch, Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Bewährung? Schöffinnen und Schöffen haben es mit in der Hand, denn ihre Stimme zählt am Ende der Verhandlung genauso viel wie die der Berufsrichterinnen und Berufsrichtern.
Im Rahmen der letzten Schöffenwahl, die im Jahr 2018 stattfand, wurden in Schleswig-Holstein für die aktuelle Amtsperiode 2.468 ehrenamtliche Richter für die Strafrechtspflege gewählt. Hiervon traten zum 1. Januar 2019 insgesamt 607 Schöffinnen und 605 Schöffen ihr Amt als Hauptschöffen an. Die zugleich gewählten 1.256 Ersatzschöffen (damals noch als Hilfsschöffen bezeichnet) sind mit 626 weiblichen und 630 männlichen Gewählten ebenfalls nahezu geschlechterparitätisch besetzt. Die Schöffenwahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, und zwar bundesweit im gleichen Zeitraum. Das Verfahren regelt das Gerichtsverfassungsgesetz. Alle fünf Jahre stellt jede Gemeinde durch ihre Vertretung eine Vorschlagsliste auf, die mindestens doppelt so viele Bewerber enthalten muss, wie aus dieser Gemeinde an Schöffen für den entsprechenden Gerichtsbezirk tatsächlich benötigt werden. Interessenten können sich entweder eigeninitiativ bewerben oder sich von einer gesellschaftlichen Organisation vorschlagen lassen. Die Vorschlagslisten werden nach Mehrheitsbeschluss öffentlich ausgelegt, und binnen einer Woche kann jeder gegen die Liste Einspruch einlegen mit der Begründung, dass ein Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Anschließend werden die Vorschlagslisten mit den Einsprüchen an das zuständige Amtsgericht geschickt, wo der Schöffenwahlausschuss über die Einsprüche entscheidet und letztendlich die Haupt- und Ersatzschöffen auswählt. Zum Verfahren bei der Wahl von Jugendschöffen ist das Vorschlagsrecht des Jugendhilfeausschusses zu beachten.
Das Justizministerium unterstützt dieses wichtige Ehrenamt und wirbt für die diesjährige Schöffenwahl. „Wir werden unsere Social-Media-Plattformen nutzen, um mit Posts und kleinen Videoclips gerade auch die jüngere Zielgruppe zu erreichen“, so Justizministerin von der Decken. „Teilhabe und Transparenz sind wichtige Bausteine für die Akzeptanz des Rechtsstaats. Deshalb möchten wir gerne möglichst viele Teile der Bevölkerung für das spannende Schöffenamt begeistern.“
Über den Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e.V. werden in den kommenden Wochen an verschiedenen Standorten Informationsveranstaltungen für das Schöffenamt durchgeführt. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Rechten und Pflichten, die mit diesem Ehrenamt einhergehen, informieren.
Diese Termine finden statt:
- 23.01.2023: Förde-vhs (Kiel)
- 31.01.2023: vhs Norderstedt
- 04.02.2023: vhs Heide; vhs Meldorf
- 07.02.2023: vhs Sachsenwald (Reinbek)
- 08.02.2023: vhs Lübeck
- 18.02.2023: vhs Itzehoe