Aus Sicht des Petitionsausschusses verdient das ehrenamtliche Engagement von Bürger*innen große Anerkennung und müsse deshalb auch bei der Inanspruchnahme von Elterngeld Berücksichtigung finden. Daher verabschiedete der Ausschuss in seiner Sitzung am 4. November 2020 einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition an die Bundesregierung mit dem höchsten Votum "zur Berücksichtigung" zu überweisen, damit dies in die anstehende Reform des Elterngeldes Eingang findet. Anlass ist eine Petition einer ehrenamtlichen Stadt- und Kreisrätin, bei der die ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen zu einer Verringerung des Elterngeldes führen.