Land hat Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen veröffentlicht

Das Land Schleswig-Holstein hat die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des digitalen Wandels in der Gesellschaft sowie zur Entwicklung digitaler Anwendungen als Unterstützung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichen Engagement veröffentlicht.

Zuwendungsberechtigt sind nur gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und Hochschulen für Projekte im nichtwirtschaftlichen Bereich. 

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2022.

Download der Richtlinie.

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