Wie das BBE berichtet hat im Rahmen des Konjunkturpakets die Bundesregierung u.a. beschlossen, 2020 und 2021 insgesamt 1 Milliarde Euro für gemeinnützige Organisationen zur Verfügung zu stellen. Die Zielgruppe dieses Betriebsmittel-Sonderkreditprogramms sind gemeinnützige Organisationen und ihre Zweckbetriebe mit gravierenden Liquiditätsproblemen, die bisher noch unter keinen Schutzschirm fallen. Konkret benannt werden von der Bunderegierung Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheime und andere gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte.
Die Bundesregierung trägt 80 Prozent des Ausfallsrisikos, die Bundesländer können dieses auf 100 Prozent erhöhen. Die Hoheit über die Kreditvergabe soll bei den Ländern liegen. In einem Aufruf an die Politik fordern 16 Dachverbände gemeinnütziger Jugend- und Bildungshäuser Korrekturen am Corona-Konjunkturpaket, da der Verlust von bis zu 40.000 Arbeitsplätzen und jahrzehntelanger Strukturen mit den vorgesehenen KfW-Maßnahmen nicht zu stoppen sei: »Die Realität der Bildungsanbieter muss berücksichtigt werden!«, mahnen die Verbände und machen eine Reihe Korrekturvorschläge.