In der Förderrichtlinie „Digital Accelerator“ unterstützt das Land Schleswig-Holstein den Wissensaufbau zu Digitalisierung und die Anwendung von Digitalen Technologien im ehrenamtlichen und bürgerschafltichen Engagement.
Auf den Seiten des Landes heißt es dazu u.a.: Gefördert werden Projekte, die einen der beiden folgenden Schwerpunkte aufweisen ...
- Entwicklung und Realisierung von Schulungen, Fortbildungen, Veranstaltungsformaten oder digitalen Anwendungen, die die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit dem Digitalen Wandel befördern. Hierzu können z.B. Schulungen zählen, die sich mit digitalen Trend-Themen auseinandersetzen und deren Chancen, Risiken und Anwendungsgebiete betrachten
- Entwicklung von Software, Hardware und digitalen Anwendungen, die der Unterstützung bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements dienen. Darunter fallen zum Beispiel Anwendungen, die eine digitale Unterstützung bei der Erarbeitung von theoretischem Grundlagenwissen ermöglichen, für ehrenamtliches Engagement motivieren oder die Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen (wie z.B. in den Themenbereichen Klima und Mobilität) durch bürgerschaftliches Engagement adressieren.
Eine Förderung kann für folgende Kostenpositionen beantragt werden:
- Ausstattung mit oder Anschaffung von IT-Infrastruktur und Materialien, z.B. zu Marketingzwecken
- Kosten für Fremdleistungen zur Gewährung von fachlichem oder technischem Support, z.B. Entwicklungs- und Beratungsleistungen für die Entwicklung von IT-Verfahren und Anwendungen
- Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Workshops, einschließlich Reisekosten nach dem Bundesreisekostenrecht
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und Hochschulen mit Sitz in Schleswig-Holstein, sofern die Projekte im nicht-wirtschaftlichen Bereich angesiedelt sind.
Es sind sowohl Einzelprojekte wie auch Konsortialvorhaben förderfähig.
Förderungen können für drei, im Regelfall aufeinander aufbauende Phasen, beantragt werden:
- Phase 1: Förderung der Konzeption
- Phase 2: Förderung der Realisierung
- Phase 3: Förderung der Verbreitung, Weiterentwicklung und Verstetigung der Projekte
Anträge für das Jahr 2022 können in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.01.2022 gestellt werden.
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinienen und das Antragsformular finden Sie hier.