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Innenministerium empfiehlt Absage kommunaler Vertretersitzungen

  • Erstellt von Hans Brüller

Das Innenministerium empfiehlt die Absage nicht zwingend erforderlicher kommunaler Vertretersitzungen, wie beispielsweise von Gemeindevertretungen, Kreistagen oder Ausschüssen. Diese Sitzungen sind keine öffentlichen Veranstaltungen im Sinne der von den zuständigen Gesundheitsbehörden erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Entscheidung über eine Absage liegt in der Hand der jeweiligen Gremien.

Innenminister Hans-Joachim Grote wies auf den durch den rechtlichen Rahmen bestehenden Spielraum hin, über die Durchführung entsprechender Sitzungen flexibel entscheiden zu können:

„In der gegenwärtigen Situation ist zu empfehlen, Sitzungen - auch Ausschüsse - bis auf Weiteres nur in solchen Fällen durchzuführen, in denen eine zeitnahe Befassung und Entscheidung durch die Vertretung zwingend notwendig ist. Sofern diese Voraussetzung nicht gegeben ist, können bereits terminierte Sitzungen wieder abgesagt werden.“

Es bestehen im Zusammenhang mit der aktuellen Lage keine Bedenken, wenn die für Sitzungen der Gemeindevertretungen oder der Kreistage geltende Vierteljahresfrist überschritten wird. Diese als Soll-Regelung ausgestaltete Frist stellt eine bloße Ordnungsvorschrift dar, die auch unter normalen Umständen überschritten werden könnte, ohne dass hieraus die Rechtswidrigkeit einer späteren Sitzung folgen würde.

Soweit in der aktuellen Situation ein zwingender Anlass für eine Sitzung besteht, so ist diese grundsätzlich öffentlich durchzuführen. Videoübertragungen können die Öffentlichkeit nicht ersetzen.

Wenn Sitzungen zwingend stattfinden müssen, sollten die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden unbedingt beachtet werden. Beispielweise sei die zahlenmäßige Beschränkung in Sitzungsräumen eine Möglichkeit, um ausreichend Abstand zu gewährleisten. „Um einen ausreichenden Abstand zwischen den Teilnehmern der Sitzungen gewährleisten zu können, ist auch ein Ausweichen in Sporthallen, Schulen oder Gaststätten möglich, wenn dort keine Speisen oder Getränke serviert werden“, so der Innenminister. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten die allgemeinen aktuellen Zutrittsbeschränkungen.

Sollten beispielsweise Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen nicht an einer Sitzung teilnehmen können, sind laut Grote auch sogenannte „Pairingabsprachen“ möglich: „Im Bundestag und auch im Landtag gelten diese Absprachen als faires und erprobtes Mittel, um die Mehrheitsverhältnisse beibehalten zu können, wenn unter anderem krankheitsbedingt Abgeordnete den Sitzungen fernbleiben müssen.“
(Quelle: Innenministerium)