Für die Möglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein, die ehrenamtliche Mitarbeit und Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich zu fördern, gibt es eine Richtlinie.
Diese Richtlinie wurde nun bis 2025 verlängert. Sie finden sie auf unserer Seite im Bereich Unterstützung, Förderungen und Crowdfunding und dort unter Landesweite Förderung, Pkt. 6.
Fragen zur Richtlinie des Landes richten Sie bitte an: Sozialministerium, Frau B. Wollesen, Tel.: 0431/988-5500.