Förderprogramme für das Engagement in der Kultur

  • Erstellt von Hans Brüller

Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V. (LKJ SH) informiert über nachfolgende Fördermöglichkeiten:

 

Leseförderung: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein (MBWK) fördert Projekte von Einrichtungen und Akteur*innen, die die Lesekompetenz und die Lesemotivation unterstützen. Antragsfrist: 01.06.22.

Weitere Informationen hier.

Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V. (LKJ SH)  informiert über nachfolgende Fördermöglichkeiten:

  • Leseförderung: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein (MBWK) fördert Projekte von Einrichtungen und Akteur*innen, die die Lesekompetenz und die Lesemotivation unterstützen. Antragsfrist: 01.06.22.
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  • Das MBWK fördert die Vernetzung von Kulturakteur*innen in ländlichen Räumen zum Thema Nachhaltigkeit. Die Projekte sollen innovative Ansätze entwickeln und der Stärkung von Strukturen der Kultur in ländlichen Räumen dienen. Ziel der Förderung ist vor allem eine Vernetzung von Kulturakteur*innen untereinander, sowohl mit dem Kulturpublikum als auch mit Akteur*innen angrenzender Bereiche. Die Projekte sollen im Jahr 2022 umgesetzt werden. Anträge können bis zum 1. Juni 2022 eingereicht werden (Antragsformular).
    Ansprechperson: Benjamin Hanke (Tel: 0431/988 1707,
    Mail: benjamin.hanke@~@bimi.landsh.de).  
     
  • Das Land Schleswig-Holstein legt mit der Soforthilfe Kultur IV erneut eine Unterstützung für Kultureinrichtungen in Corona-bedingten Nöten auf. Sie enthält zwei Module: Die Liquiditätshilfe für größere Einrichtungen soll als Sicherungsnetz bei Liquiditätsengpässen zur Verfügung stehen. Neu ist eine Wiederanlaufhilfe, die sich hauptsächlich an regional wirkende kleinere und ehrenamtlich arbeitende Vereine richtet. Sie sollen dabei unterstützt werden, ihre regelmäßige kulturelle Vereinsarbeit wiederaufzunehmen.
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  • Mit dem Förderprogramm CONNECT der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein können geflüchtete Künstler*innen rasch und gezielt unterstützt werden. Damit soll insbesondere auch ein Rahmen für Vernetzung und Austausch mit der Kunst- und Kulturszene in Schleswig-Holstein geschaffen werden. Insbesondere sollen Kultureinrichtungen in Schleswig-Holstein befähigt werden, Geflüchtete zu betreuen und in gemeinsame Projekte zu integrieren.
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  • Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ wollen Land und Deutsches Kinderhilfswerk beispielhafte Beteiligungsprojekte von Kindern und Jugendlichen aus einem Förderfonds förden. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Es werden Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schulen oder auf kommunaler Ebene ermöglichen.
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    Antrag online stellen.

 

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