Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Finanzministerin hält Landtagsrede zum Thema Entlastung des Ehrenamtes

  • Erstellt von Hans Brüller

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Dr. Silke Schneider hat am 27.08. in ihrer Landtagsrede zu TOP 4 “Entlastung des Ehrenamtes - Ehrenamtspauschale anheben” ihre Position wie folgt vertreten:

– Es gilt das gesprochene Wort –

"Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
jeder demokratische Staat beruht auf einem unausgesprochenen Versprechen: Dem Versprechen, dass wir nicht nur nebeneinander leben, sondern füreinander einstehen.

Kein Gesetz kann mich dazu verpflichten, nachts freiwillig aufzustehen, um 50 Kilometer weit entfernt einen umgestürzten Baum von der Landstraße zu räumen.

Kein Ministerium kann verordnen, dass ich nach nach Feierabend und am Wochenende noch unentgeltlich die F-Jugend meines lokalen Fußballvereins trainiere.

Kein Parlament kann beschließen, dass ich meiner gesundheitlich angeschlagenen Nachbarin mit ihren Einkäufen helfen muss. 

Und doch geschieht all das. Jeden Tag. Es geschieht, weil Menschen bereit sind, mehr zu tun als das, was von ihnen verlangt wird. Weil sie Verantwortung übernehmen, ohne nach Zuständigkeiten zu fragen. Weil sie verstehen, dass Demokratie nicht allein von Rechten lebt, sondern auch von Bereitschaft. Das Ehrenamt ist deshalb Ausdruck einer zutiefst demokratischen Haltung: der Überzeugung, dass das Gemeinwesen nicht die Aufgabe der anderen ist, sondern unsere gemeinsame. Und dahinter steht auch ein grundsätzlicher Optimismus: Unser Gemeinwesen, unsere Demokratie, unser Staat ist es wert, dass wir uns für ihn engagieren – ohne dafür direkt und sofort etwas zurück zu bekommen. 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, 
meine Damen und Herren,
die Ehrenamtspauschale wurde im Jahr 2007 eingeführt, um den Aufwand auszugleichen, der Ehrenamtlichen durch diese Tätigkeiten entsteht. Seitdem wurde sie mehrfach angepasst und beträgt seit dem 1. Januar 2026 jährlich 960 Euro. Und die Übungsleiterpauschale, die etwa für Trainer*innen in Sportvereinen, für Chorleiter*innen, oder für Ausbilder*innen bei der Freiwilligen Feuerwehr gilt, und die damit gewissermaßen die „große Schwester“ der Ehrenamtspauschale ist, liegt seit dem Jahreswechsel bei 3.300 Euro jährlich.

Gegen eine weitere Anhebung bestehen aus steuerrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken. Wie Sie wissen, hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche künftig in größerem Umfang steuerfrei gestellt werden. Schleswig-Holstein hat dazu bereits 2022 eine Bundesratsinitiative sowohl zur Erhöhung der Ehrenamts- als auch der Übungsleiterpauschale auf den Weg gebracht. Hierüber wurde leider immer noch nicht entschieden.

Darüber hinaus hat Schleswig-Holstein vergangenen Oktober erfolgreich einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem der Bund aufgefordert wurde, den in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegten Pauschbetrag von derzeit 250 Euro pro Monat für Menschen in kommunalen und anderen öffentlichen Ehrenämtern, also beispielsweise Gemeindevertreter*innen, ehrenamtliche Bürgermeister*innen oder Schöff*innen, deutlich zu erhöhen. Dies wäre eine wichtige weitere Anerkennung speziell für kommunalpolitische Ehrenämter, hier liegt der Ball jetzt beim Bund. 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren, 
mir ist aber noch ein Aspekt wichtig: Wir sollten die Diskussionen um die Stärkung des Ehrenamtes keinesfalls nur auf die Höhe eines steuerlichen Freibetrages verengen. Denn von einer höheren Ehrenamtspauschale profitieren ausschließlich diejenigen Ehrenamtlichen, die überhaupt eine entsprechende Vergütung erhalten. Die meisten Menschen engagieren sich aber vollständig unentgeltlich. Und: Die Ehrenamtspauschale soll eigentlich Aufwendungen pauschal ausgleichen. Je stärker wir den Freibetrag erhöhen, desto mehr stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen Aufwandsersatz und Vergütung verläuft.

Diese Diskussion wird seit Jahren unter dem Stichwort der „Monetarisierung des Ehrenamts“ geführt. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass eine zunehmende Monetarisierung des Ehrenamts nicht nur Chancen, sondern auch Risiken mit sich bringt. Sie verweisen auf mögliche Veränderungen der Motivation, auf Konkurrenz zwischen Organisationen und auf die Gefahr, dass Ehrenamt zunehmend als vergütete Tätigkeit verstanden wird. 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren, 
bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit immer für eine steuerliche Entlastung von Ehrenamtler*innen eingesetzt und wird dies natürlich auch weiterhin tun. Wir sind hier also grundsätzlich alle einer Meinung.

Aber es sollte keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Engagement erst durch steuerfreie Zusatzeinnahmen attraktiv gemacht werden muss. Die große Mehrheit der Ehrenamtlichen engagiert sich nämlich komplett ohne finanzielle Gegenleistung – aus der Grundüberzeugung, dass sich ihr Einsatz trotzdem lohnt. Ich glaube, unser Staat kann nur deswegen funktionieren, weil die Mehrheit der Menschen diese Überzeugung noch immer teilt.  

Vielen Dank."

 

Zu sehen ist Finanzministerin Dr. Silke Schneider, die in die Kamera lächelt.
Finanzministerin Dr. Silke Schneider, Foto: © Frank Peter