Am 17. März 2022 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Erlass steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten geklärt. Darin wird die Anrechnung der Hilfeaktivitäten von gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen steuerlich vereinfacht. Für gemeinnützige Organisationen, deren Zwecke normalerweise solche Aktivitäten nicht vorsehen, wird festgestellt, dass bzw. inwieweit ihre Hilfeaktivitäten unschädlich für ihren Status als gemeinnützige Organisation sind. Behandelt werden Fragen des Spendenrechts, der Umsatzsteuer, der Schenkungssteuer, der Überlassung von Wohnraum und weitere Themen.
Der Erlass ging ausschließlich per Email an die Obersten Finanzbehörden bzw. steht auf der Webseite des BMF zur Verfügung. (Quelle: BBE)