Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Energiekosten: Kulturfonds Energie des Bundes unterstützt Kultureinrichtungen

  • Erstellt von Hans Brüller

Der Kulturfonds Energie des Bundes bezuschusst anteilig die Mehrkosten bei netzbezogenem Strom, Gas und Fernwärme von privaten und öffentlich getragenen Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende.

Anträge für das erste Quartal 2023 sind bis spätestens 30. Juni 2023 möglich. Auch Anträge unterhalb der Auszahlungsgrenzen (190 Euro für Kulturveranstaltende, 500 Euro für Kultureinrichtungen) müssen unbedingt rechtzeitig gestellt werden, sie können dann ergänzt im kommenden Quartal erneut eingereicht werden.
Ausführliche (aktualisierte) FAQ zum Kulturfonds Energie stehen bereit und die bundesweite und kostenfreie Beratungs- und Informationshotline zum Programm ist Montag bis Freitag von 9 bis 17:30 Uhr unter Fon 0800 6645685 oder service@~@kulturfonds-energie.de erreichbar.

(Quelle: Servicestelle Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein, Newsletter Nr. 43)