Bei der 143. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2020 fand als TOP 14 die 2. und 3. Lesung zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) statt, wie das BBE berichtet. Die Debatte war kontrovers und auch die Redner*innen der Koalition akzentuierten durchaus unterschiedliche Erwartungen an die DSEE.
Zentrale Änderungen am Regierungsentwurf betrafen die zwischenzeitlich rein operative Ausrichtung der Stiftung, die ausnahmslos aus der Zivilgesellschaft kritisiert wurde. Durch diese Änderungen sollen Doppelstrukturen vermieden und die Abstimmung mit bestehenden Formaten zivilgesellschaftlicher Infrastrukturen gewährleistet werden. Hierzu soll auch beitragen, dass auch das Fördern zur Stiftungsaufgabe gemacht und eine vorläufige Begrenzung der Mitarbeitenden auf zunächst 75 Personen beschlossen wurde – was aber immer noch ein Vielfaches etwa des BBE nach 18 Jahren Aufbauarbeit darstellt. Für den geänderten Gesetzentwurf zur DSEE stimmten 352 Abgeordnete der Regierungsfraktionen. Dagegen stimmten FDP und AFD, während sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten.
BBE-Geschäftsführer Dr. Ansgar Klein sagt dazu: "Die Änderungen des Stiftungsgesetzes in der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag entsprechen der von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter dem BBE, vorgetragenen Kritik. Es wird nun darauf ankommen, dass der Stiftungsaufbau von vornherein durch eine enge Kooperation der neuen Bundesstiftung gerade mit dem BBE als nationaler Plattform für Engagementpolitik auf Partnerschaft und Synergien setzt. Da der Vernetzungsauftrag immer noch als Auftrag im Stiftungsgesetz steht, gilt es Konkurrenzen und Doppelstrukturen durch eine enge Abstimmung und gute Partnerschaft der Stiftung mit den Formaten der zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation und Vernetzung vorzubeugen."