Vereine sollen eine Mitgliederversammlung künftig auch als Videokonferenz durchführen können. Das fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf vom 1. Juli 2022 (Drucksache 20/2532). Damit soll die Ende August auslaufende Ausnahmeregelung der Corona-Zeit dem Grunde nach verlängert werden. Die Durchführung als Videokonferenz soll durch eine Änderung in Paragraf 32 Bürgerliches Gesetzbuch nicht mehr von einer Regelung durch die Satzung abhängig sein.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag, schlägt aber eine alternative Formulierung des Paragrafen vor, um auch andere Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen. Dadurch würde auf einfache Weise auch eine Erweiterung auf Sitzungen des Vereinsvorstands und des Sitzungsvorstands möglich.