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Bundesrat: Angehörige Ehrenamtlicher besser absichern

Am 20. September 2019 hat der Bundesrat in seiner 980. Sitzung eine Entschließung verabschiedet, um die Absicherung von nicht verheirateten Angehörigen ehrenamtlicher Einsatzkräfte bei Freiwilliger Feuerwehr und Katastrophenschutz zu verbessern (Drucksache 280/19). Nach derzeitiger Rechtslage haben nicht-eheliche Hinterbliebene bei tödlichen Unfällen ehrenamtlicher Einsatzkräfte keinen Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies soll geändert werden, fordern die Länder. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Entschließung des Bundesrats