Änderung steuerlicher Regelungen zu Engagement und Gemeinnützigkeit

Am 20. September 2019 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" beschlossen (Drucksache 356/19). Darin geht es auch um eine Vielzahl an Regelungen, die für bürgerschaftliches Engagement und Gemeinnützigkeit von Bedeutung sind.

Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale, Spendenabzug, Erbschafts- und Schenkungsrecht, Mittelvergabe ohne direkte Abdeckung durch die Satzungszwecke und manches mehr. Aufgrund der Vielzahl an Änderungen in allen möglichen Bereichen, ist das Dokument nicht unbedingt leser*innenfreundlich, obwohl manche Einzelbegründung engagementpolitisch spannend ist.
Bei der Begründung für die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3000 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro heißt es: "Entlastungen für ehrenamtlich Tätige sind daher ein Kernpunkt zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und zur Entfaltung von weiterem Potenzial für bürgerschaftliches Engagement." (Quelle: BBE)

Stellungnahme des Bundesrates vom 20. September 2019 (Beschluss) (PDF)

Gesamter Vorgang

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