Am 20. September 2019 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" beschlossen (Drucksache 356/19). Darin geht es auch um eine Vielzahl an Regelungen, die für bürgerschaftliches Engagement und Gemeinnützigkeit von Bedeutung sind.
Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale, Spendenabzug, Erbschafts- und Schenkungsrecht, Mittelvergabe ohne direkte Abdeckung durch die Satzungszwecke und manches mehr. Aufgrund der Vielzahl an Änderungen in allen möglichen Bereichen, ist das Dokument nicht unbedingt leser*innenfreundlich, obwohl manche Einzelbegründung engagementpolitisch spannend ist.
Bei der Begründung für die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3000 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro heißt es: "Entlastungen für ehrenamtlich Tätige sind daher ein Kernpunkt zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und zur Entfaltung von weiterem Potenzial für bürgerschaftliches Engagement." (Quelle: BBE)
Stellungnahme des Bundesrates vom 20. September 2019 (Beschluss) (PDF)