Das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat zu dieser Frage gemeinsam mit dem Ecclesia Versicherungsdienst ein kurzes und übersichtliches Merkblatt herausgegeben. Demnach gelten Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe als versichert, die sich in rechtlich unselbstständigen Strukturen in der Flüchtlingshilfe engagieren.
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