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Interessenbekundungsverfahren des "Netzwerks Engagierte Stadt" ist eröffnet

  • Erstellt von Hans Brüller

Städte, Gemeinden und Stadtteile in ganz Deutschland können sich dem Netzwerkprogramm "Engagierte Stadt" anschließen. Engagierte Städte profitieren vom Austausch erprobter Praxislösungen und der Vielfalt lokaler Konzepte. Sie sind Teil eines Netzwerks, das gelungene Praxis vor Ort sichtbar macht und mit starken Partner*innen bürgerschaftliches Engagement auf allen Ebenen stärkt. Die Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung vor Ort haben sich dadurch nachweislich verbessert. Seit 2020 öffnet sich das Netzwerkprogramm für neue Städte und Partnerschaften und wächst auf über 100 Engagierte Städte an.

Das Interessensbekundungsverfahren 2023 stellt die einzige Gelegenheit in den kommenden drei Jahren dar, Teil des Netzwerks "Engagierte Stadt" zu werden. Teilnehmen können Städte, Gemeinden und Stadtteile mit 10.000 bis 250.000 Einwohner*innen. Vorausgesetzt wird eine Kooperation zwischen Akteur*innen aus der kommunalen Verwaltung und der Zivilgesellschaft sowie optional aus der Wirtschaft und/oder Wissenschaft.

Gemeinschaftliche Interessenbekundungen sind vom 25. September bis zum 24. November 2023 möglich.

Zum Interessenbekundungsverfahren