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Informationen aus dem Vereinsregister kostenfrei abrufbar

  • Erstellt von Hans Brüller

Ab dem 1. August 2022 werden für den Abruf von Daten aus dem Handelsregister sowie dem Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister oder von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden, generell keine Abrufgebühren mehr erhoben. Unternehmen und Privatpersonen, die sich z.B. darüber informieren möchten, ob es im Handelsregister Veränderungen bei einem bestimmten Vertragspartner gibt, können also kostenlos einen chronologischen Auszug zu dem betreffenden Unternehmen abrufen.

Das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) vom 15. Juli 2022 dient im Wesentlichen der Erweiterung der Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021.

  • Den Gesetzestext des DiRUG finden Sie hier.
  • Den Gesetzestext des DiREG finden Sie hier.