Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen gesetzlich im Vereinsrecht verankert.
Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. hat in einer Pressemitteilung auf die Ziele der Änderung und auf zu beachtende Details hingewiesen: "Auch ohne spezielle Satzungsregelung sollten Vereine die Satzung und ggf. die Geschäftsordnung auf die Kompatibilität zur neuen gesetzlichen Regelung überprüfen, um die reibungslose Anwendung der neuen Regelung sicherzustellen."