Mit einem ambitionierten 100-Tage-Programm geht die Landesregierung in die neue Wahlperiode. Das Kabinett hat dazu ein entsprechendes Arbeitspaket beschlossen. Zum Thema Kommunales Ehrenamt heißt es darin:
"Zu den weiteren Vorhaben zähle die Entwicklung von Eckpunkten zur Änderung der Gemeindeordnung. Ziel dabei sei es, das kommunale Ehrenamt und die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen zu stärken. Dabei werde insbesondere die Größe der Kommunalvertretungen in den Blick genommen. Zudem werde man die Möglichkeit schaffen, dass Kandidierende zu Wahlen lediglich Wohnort und Postleitzahl auf dem Wahlzettel angeben müssen. Die Änderungen sollen bereits zur Kommunalwahl 2023 gelten. Zugleich solle die steuerliche Freistellung der Entschädigungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen deutlich erhöht werden. Für eine entsprechende Änderung wird sich die Landesregierung im Rahmen der Bundesratsbefassung zur Aktualisierung der Lohnsteuerrichtlinien stark machen."