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Gesetzesinitiative soll weiterhin digitale Mitgliederversammlungen ermöglichen

  • Erstellt von Hans Brüller

Am 20. Mai 2022 stand der Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen auf der Tagesordnung des Bundesrates (Drucksache 193/22). Antragsteller war die Bayerische Staatsregierung.

Die Initiative zielt darauf ab, zukünftig im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung vorzusehen, die digitale Sitzungsformate im Vereins- und Stiftungsrecht dauerhaft ermöglicht. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit unterstützt diese Gesetzesinitiative. Das Bündnis sieht darin eine notwendige Anerkennung digitaler Realitäten. Kirsten Hommelhoff, Mitglied des Sprecher*innenrats im Bündnis für Gemeinnützigkeit, stellt fest: "Die Erfahrungen aus der Pandemie haben als Katalysator für eine neue digitale Selbstverständlichkeit gesorgt. Die Möglichkeit für digitale Mitgliederversammlungen und Gremienvertretungen muss auch nach Corona für den Dritten Sektor verstetigt werden, um damit die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern".

Tatsächlich wird die pandemiebedingte Sonderregelung, die wegen Corona solche digitalen Formate erlaubte, zum 31. August 2022 auslaufen.
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Expert*innen und Wissenschaftler*innen.

Antrag Bayerns

Erläuterung Bayerns zu TOP 6 der Bundesratssitzung