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Empfehlung zur finanziellen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

  • Erstellt von Hans Brüller

Der Finanzausschuss des Bundesrats hat in seiner Sitzung vom 28. September 2020 seine Empfehlungen zum Haushaltsgesetz des Bundes beschlossen (Drucksache 503/1/20). Unter anderem fordert er eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich sowie des Ehrenamtsfreibetrages von 720 auf 840 Euro.

Angemahnt wird auch eine Steuerbefreiungsvorschrift für Vergünstigungen in Form von Ehrenamtskarten (S. 111-113). Angeregt wird weiter eine Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis von 200 auf 300 Euro (zuletzt war diese Grenze 2007 angehoben worden (S.122).

Ebenso soll der Freibetrag nach § 24 KStG, der in erster Linie für kleine Vereine und Stiftungen wichtig ist, von 5.000 auf 7.500 Euro erhöht werden (S. 130). Ebenso sollten gemeinnützige Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von 45.000 Euro oder weniger nicht den strengen Maßstäben der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen.

Die Empfehlungen des Finanzausschusses werden auf der Sitzung des Bundesrats am 9. Oktober 2020 behandelt. (Quelle: BBE)

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