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Landesweite Förderung

1. Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein fördert kulturelle Projekte öffentlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen. Zweck der Stiftung ist es insbesondere, die Durchführung von Veranstaltungen und neuer Formen und Entwicklungen von Kunst und Kultur zu unterstützten.

 

2. Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein

Die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein fördert gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kunst und Kultur, Museen, Denkmalpflege, Literatur, Geschichte und Musik, das einen Bezug zum Land Schleswig-Holstein hat.

 

3. Bingo! - Die Umweltlotterie

Gemeinnützige Vereine und Verbände, sowie uneigennützig tätige Initiativen aus Schleswig-Holstein können eine Förderung für Projekte und Maßnahmen aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit und entwicklungspolitische sowie interkulturelle Bildungsarbeit bei Bingo! - Die Umweltlotterie beantragen.

 

4. Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten

Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten fördert den laufenden Betrieb von Gedenkeinrichtungen, sowie Projekte zum Gedenken an den nationalsozialistischen Terror.

 

5. Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein fördert Projekte zum Natur- und Artenschutz. Antragsberechtigt sind neben Kreisen und Gemeinden auch Verbände, Vereine und Privatpersonen.

 

6. Landesinitiative Bürgergesellschaft des Sozialministeriums

Im Rahmen der "Landesinitiative Bürgergesellschaft" des Sozialministeriums können Projekte zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit gefördert werden. Beispiele dafür sind Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Die Richtlinie finden Sie hier Rili_Ehrenamt_und_Selbsthilfe_Amtsblatt.pdf (engagiert-in-sh.de)

Die Koordinierungs- und Ansprechstelle ist im Sozialministerium Frau Wollesen: , Tel.: 0431/988-5500.