Förderung „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“

  • Erstellt von Hans Brüller

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitteilt, hat es in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet. Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.

Ab dem 24. Juni 2020können folgende Organisationen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, eine Interessenbekundung einreichen:

  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
  • genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten

Weitere Informationen

 

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